(1.,2.) Die Probezeit kann bei Verstoß um 2-4 Jahre verlängert werden, ebenso kann ein Aufbauseminar (ca. 200 EURO) verordnet werden. Weiterhin kann im Wiederholungsfall eine MPU (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung) angeordnet werden. ab 1.6 Promille wird grundsätzlich eine MPU (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung) angeordnet.
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Neue Führerscheinklassen (A, B…), ist mein alter Führerschein (1, 2, 3 …noch gültig)
Grundsätzlich ist der „alte Führerschein“ noch gültig. Jetzt heißt der Führerschein halt z.B. Klasse B (vorher Klasse 3) oder Klasse A (vorher Klasse 1) Die Regelungen, was man alles mit dem Führerschein der Klasse 3 bewegen durfte, gilt nur, wenn der Führerschein Klasse 3 (jetzt Klasse A) vor dem 01.04.1980 gemacht wurde.
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Benötige ich für ein Mofa oder Mofaroller einen Führerschein?
Eine Mofa bez. einen Mofaroller darf man ab dem Mindestalter von 15 Jahren nutzen. Es ist eine Prüfbescheinigung erforderlich, jedoch kein Führerschein. Diese Prüfbescheinigung kann man in einer Fahrschule erwerben. Hierzu sind 6 Doppelstunden Theorie und 1 Doppelstunde Praxis zu machen. Die Kosten für die Mofa-Prüfbescheinigung liegen bei etwa 70-90 €, vorausgesetzt, die Prüfungen werden auf Anhieb bestanden.
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Was ist beim Umschreiben von Führerscheinklasse 3 auf Führerscheinklasse B unbedingt zu beachten:
Es gibt einen Bestandsschutz. Führerscheinklasse C + CE (7.5 t +7 ,5 t mit Anhänger über 750 kg) ist ab dem 50. Lebensjahr auf jeweils 5 Jahre befristet. Zur weiteren Verlängerung ist eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung erforderlich.
Bedenken Sie: Wenn Sie über 50 Jahre alt sind und ein Fahrzeug zwischen 3.5 t und 7.5 t führen, ist es Fahren ohne Führerschein, wenn die für die Fahrzeugklassen C + CE die erforderlichen Voraussetzungen zur Verlängerung nicht erfüllt haben.
Siehe hierzu mehr…
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